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Allgemeine Geschäftsbedingungen Steuerrepräsentanz
Geltungsbereich und Umfang
Die Steuerrepräsentanz umfasst die komplette steuerliche Betreuung von aus-ländischen Immobilieneigentümern auf der Insel La Palma.
         Insbesondere die Vermögens- und Einkommensteuer aber auch die Grund- und KFZ-Steuer sowie alle wiederkehrenden behördlichen Abgaben wie Kosten der Müllabfuhr, Stadtwasser, etc., sofern dies nicht per Bankeinzug geregelt ist, liegen im Aufgabenbereich des Steuerrepräsentanten.

Gültigkeit
Die Repräsentanz gilt als abgeschlossen mit der Unterschrift beider Parteien unter das, an das Finanzamt gerichtete, Schreiben mit der Repräsentanzanzeige.

Kündigung
Beide Seiten können jederzeit kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das dort aufgeführte Datum gilt als Zeitpunkt der Beendigung der Steuerrepräsentanz.
         Sollte der Steuerpflichtige ein Jahr nach Zahlung der Steuer durch den Steuerrepräsentanten nicht seiner Zahlungspflicht nachgekommen sein, so erlischt die Steuerrepräsentanz automatisch und der Steuerrepräsentant macht eine entsprechende Meldung an das zuständige Finanzamt.

Angaben
Der Steuerpflichtige verpflichtet sich dem Steuerrepräsentanten gegenüber sorgfältig und umfassend alle Angaben zu machen, die für die Steuerrepräsentanz von Bedeutung sind. Dazu gehören neben den Angaben zu den Immobilien auf La Palma auch Angaben zu jeglichem weiteren Eigentum von Immobilien in Spanien, sowie alle anderen in Spanien befindlichen Vermögenswerte.
         Des Weiteren sind Veränderungen der Vermögensverhältnisse umgehend bekannt zu machen.

Haftung
Der Steuerpflichtige haftet für alle Probleme mit dem Finanzamt, die aus falschen oder unvollständigen Angaben resultieren.
         Der Steuerrepräsentant haftet nur für grob fahrlässige Fehler bei der Erstellung der Steuererklärungen und für nicht fristgemässe Erledigung aller Steuererklärungen.

Zahlung
Sollte das Guthaben des firmeninternen Kontos des Steuerpflichtigen bei der Firma Mantenimiento de CONTACTO S.L. nicht ausreichen zur Begleichung der Steuerschuld, so tritt der Steuerrepräsentant in Vorkasse.
         Rechnungen betreffend Steuerzahlungen und Leistungen des Steuer-repräsentanten müssen innerhalb von 3 Monaten bezahlt werden, sonst können dem Markt entsprechende Zinsen verlangt werden. Die Steuerzahlungen sind grundsätzlich als Bringschuld zu betrachten.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Los Llanos de Aridane, La Palma, Canarias, Spanien.
 
 
 
 
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