Geltungsbereich und Umfang
Die Steuerrepräsentanz umfasst die komplette
steuerliche Betreuung von aus-ländischen Immobilieneigentümern
auf der Insel La Palma.
Insbesondere die
Vermögens- und Einkommensteuer aber auch die
Grund- und KFZ-Steuer sowie alle wiederkehrenden
behördlichen Abgaben wie Kosten der Müllabfuhr,
Stadtwasser, etc., sofern dies nicht per Bankeinzug
geregelt ist, liegen im Aufgabenbereich des Steuerrepräsentanten.
Gültigkeit
Die Repräsentanz gilt als abgeschlossen mit
der Unterschrift beider Parteien unter das, an
das Finanzamt gerichtete, Schreiben mit der Repräsentanzanzeige.
Kündigung
Beide Seiten können jederzeit kündigen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das
dort aufgeführte Datum gilt als Zeitpunkt
der Beendigung der Steuerrepräsentanz.
Sollte der Steuerpflichtige
ein Jahr nach Zahlung der Steuer durch den Steuerrepräsentanten
nicht seiner Zahlungspflicht nachgekommen sein,
so erlischt die Steuerrepräsentanz automatisch
und der Steuerrepräsentant macht eine entsprechende
Meldung an das zuständige Finanzamt.
Angaben
Der Steuerpflichtige verpflichtet sich dem Steuerrepräsentanten
gegenüber sorgfältig und umfassend alle
Angaben zu machen, die für die Steuerrepräsentanz
von Bedeutung sind. Dazu gehören neben den
Angaben zu den Immobilien auf La Palma auch Angaben
zu jeglichem weiteren Eigentum von Immobilien
in Spanien, sowie alle anderen in Spanien befindlichen
Vermögenswerte.
Des Weiteren
sind Veränderungen der Vermögensverhältnisse
umgehend bekannt zu machen.
Haftung
Der Steuerpflichtige haftet für alle Probleme
mit dem Finanzamt, die aus falschen oder unvollständigen
Angaben resultieren.
Der Steuerrepräsentant
haftet nur für grob fahrlässige Fehler
bei der Erstellung der Steuererklärungen
und für nicht fristgemässe Erledigung
aller Steuererklärungen.
Zahlung
Sollte das Guthaben des firmeninternen Kontos
des Steuerpflichtigen bei der Firma Mantenimiento
de CONTACTO S.L. nicht ausreichen zur Begleichung
der Steuerschuld, so tritt der Steuerrepräsentant
in Vorkasse.
Rechnungen betreffend
Steuerzahlungen und Leistungen des Steuer-repräsentanten
müssen innerhalb von 3 Monaten bezahlt werden,
sonst können dem Markt entsprechende Zinsen
verlangt werden. Die Steuerzahlungen sind grundsätzlich
als Bringschuld zu betrachten.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist
Los Llanos de Aridane, La Palma, Canarias, Spanien. |