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Im Folgenden finden Sie eine kurze Darstellung der Darlehen auf
Basis von Hypothekengarantien.
Bei Langzeitdarlehen,
die für den Erwerb oder die Renovierung von
Erst- oder Zweitwohnungen erteilt werden, wird die
Immobilie hypothekarisch belastet und als Sicherheit
betrachtet.
Bei einer Beantragung dieser Darlehensart wenden
die Banken die gleichen Kriterien an, wie bei der
Erteilung von personenbezogenen Krediten. Dazu gehört
die Abschätzung von Risiken, des sonstigen
Vermögens des Antragstellers und dessen finanzielle
Möglichkeiten der Abzahlung.
Eine Abzahlung wird von den Banken nur bis zu einem
Höchstalter von 65 Jahren akzeptiert.
Desweiteren wird der Wert, der als Sicherheit zur
Verfügung gestellten Immobilie in Betracht
gezogen. Die Banken gewähren maximal zwischen
60% und 80% des Schätzwertes der Immobilie.
Der Schätzwert wird von anerkannten Gutachtern
der Banken ermittelt.
Wichtig ist auch, daß die als Sicherheit dienende
Immobilie vollständig legalisiert ist, mit
Eintragung im Grundbuchamt, wobei etwaige Belastungen
berücksichtigt werden.
Je nach dem Rückzahlungsmodus und dem
gewählten Zins unterscheidet man drei Arten
von Hypothekendarlehen: Darlehen
mit variablem Zins: In diesem Fall wird ein Zins
für das erste Jahr vereinbart und für
die Folgezeit richtet sich der Zins nach verschiedenen
Faktoren, wie die Entwicklung der Lebenshaltungskosten,
Inflationsrate, allgemeine Zinsentwicklung, usw.Festzinsdarlehen:
Bei Vertragsabschluß wird ein fester Zins
über die gesamte Laufzeit des Darlehens ausgemacht.
Zinsschwankungen am Geldmarkt in dieser Zeit haben
damit keinen Einfluß auf den Zins des Darlehens.
Er liegt in der Regel über 7% und wird üblicherweise
nicht auf Darlehen mit mehr als 10 Jahren Laufzeit
angewendet. Darlehen
mit gemischtem Zins: Ein bestimmter Zins wird für
eine Anzahl der Laufzeitjahre ausgemacht. Für
den Rest der Zeit werden auf Grund von Indexen ermittelte
Zinsen angewendet. Auch hier liegt der Zins über
dem des reinen variablen Zinses.
Andere Aspekte, die in diesem Zusammenhang
eine Rolle spielen, sind die Bankgebühren:bei
Vertragsabschluß des Darlehens (zwischen 0%
und 2%)und bei
vorzeitiger Tilgung (zwischen 1% und 3%)sowie
bankunabhängige Kosten, wie die Kosten für
die Schätzung der Immobilie (ungefähr
180€), Gebühr
für Notarsowie
Eintragung im Grundbuchamt,direkte
und indirekte Steuernund
Agenturkosten (Provisión de fondos).
Die Banken können zum Abschluß einer
Versicherung der Immobilie oder einer Lebensversicherung
des Antragstellers in Höhe des beantragten
Darlehens verpflichten. Allerdings kann der Antragsteller
ein Geldinstitut seiner Wahl zu diesem Zweck in
Anspruch nehmen.
Üblich ist jedoch, daß solche Versicherungen
von demselben Geldinstitut abgewickelt werden, das
auch das Darlehen gewährt. Das Gesetz sieht
beachtliche Steuerabzüge für die Kreditbelastungen
vor, sowohl für das Jahr des Vertragsabschlusses,
als auch für die Folgejahre. Die Konditionen
können während der Laufzeit geändert
werden.
Für Hypothekendarlehen gibt es hierfür
verschiedene Möglichkeiten. Nähere Auskünfte
hierzu erteilen die Banken.
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