 |
 |
 |
Mantenimiento de CONTACTO S.L.
vertritt Sie gegenüber allen spanischen Behörden
insbesondere beim Finanz-amt und verauslagt alle
anfallenden Kosten, die mit Ihnen übersichtlich
abgerechnet werden.
Die Repräsentation umfaßt:
Bezahlung der Grundsteuer,
ggf. Autosteuer und Müllabfuhr,
Vermögenssteuererklärung,
Einkommenssteuererklärung
Wir arbeiten mit einem namhaften, ein-heimischen Steuerberatungsbüro eng und vertrauensvoll zusammen. |
|
|
Eine Steuerrepräsentanz wird beim Kauf einer Immobilie
gesetzlich verlangt.
Bei einem Immobilienkauf durch einen nichtresidenten
Ausländer muss vom Käufer — und neuerdings
auch vom nichtresidenten Verkäufer — unmittelbar
ein Steuerbürge benannt und in die notarielle Kaufurkunde
(escritura publica) eingetragen werden.
Der
Steuerrepräsentant wird dem Finanzamt durch einen
formlosen Brief mitgeteilt.
Der Repräsentant bürgt für eine korrekte
Steuererklärungen und Abführung aller anfallenden
Steuern.
Sollte der Immobilieneigentümer dem Repräsentanten
die verauslagten Kosten schuldig bleiben, so wird der
Bürge im Rahmen der Zivilgesetzgebung, sich sein
Geld erklagen müssen, wobei ein Eigentum des Steuerschuldners
in Spanien normalerweise als Sicherheit besteht.
Voraussetzung für eine Steuererklärung ist
eine Steuernummer NIF (numero identificacion fiscal),
sie ist identisch mit der Ausländernummer NIE (numero
identificacion extranjero).
Mantenimiento de CONTACTO S.L.
steht für detaillierte
Auskünfte bzw. für individuelle Fragen mit
einem qualifizierten und professionell arbeitenden Team
jederzeit gern zur Verfügung.
Die Kosten der Repräsentation entnehmen Sie
bitte unserer aktuellen Preisliste
|