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Auf La Palma
Vorneweg: durch die niedrigen Benzinsteuern und dadurch, daß die kanarischen Inseln eine zollfreie Zone sind, ist Tanken eine sehr preiswerte Angelegenheit.

Höchstgeschwindigkeiten: innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h, auf Überlandstraßen 90 km/h (höher erlaubte Geschwindigkeiten laut Beschilderung) und 100 km/h auf Schnellstrassen.
Es gibt vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeiten: in geschlossenen Ortschaften 25 km/h, auf palmerischen Überlandstraßen 45 km/h, wenn die Umstände (Straßenbelag, Witterung) dies zulassen.

Parkverbote: gelb am Bordstein gekennzeichnet oder beschildert.
Abbiegeverbote, Straßenführungen oder Vorfahrtsregelungen werden oft nur auf dem Straßenbelag gekennzeichnet, in seltenen Fällen mit Verkehrszeichen sichtbar gemacht.

Absolute Halteverbote: rot am Bordstein gekennzeichnet oder beschildert.
Auf Landstraßen mit weißen Randmarkierungen ist beim Anhalten unbedingt darauf zu achten, daß alle vier Räder außerhalb der Randmarkierung stehen.

Warndreiecke: es müssen pro Kfz zwei "triángulos" mitgeführt und im Bedarfsfall unverzüglich mindestens 50 m vor und hinter der Unfallstelle aufgestellt werden.
Zebrastreifen werden in Spanien von nur wenigen Autofahrern gebührend beachtet.
         Als Fußgänger ist erhöhte Vorsicht angebracht!

Anschnallpflicht: gilt für alle, auch diejenigen, die hinten sitzen.

Telefonieren mit dem Handy: während der Fahrt oder mit laufendem Motor ist auch auf La Palma verboten!

Tankstellen: sind von 06:30 - 22:00 Uhr geöffnet.
Tankstellen mit 24-Stunden Service gibt es in Buenavista (Breña Alta), Las Manchas und oberhalb von El Paso.
         Auf allen Tankstellen müssen Motor, Licht, Radio und Handy abgeschaltet werden.

Unfall: Unfallstelle markieren, vorher die reflektierende Weste anziehen.
Autovermieter und Versicherung, wenn nötig Polizei und Ambulanz, benachrichtigen.
         • Notruf 112 (Polizei, Feuerwehr, Ambulanz)
         • Guardia Civil 922 425 360
         • Krankenhaus 922 185 000

Alkohol: 0,5 ‰ im Blut (0,3 ‰ wenn man seinen Führerschein noch nicht länger als 2 Jahre besitzt), 0,25 ‰ in Atemluft (hohe Strafen, u. U. Führerscheinentzug!).
Anschnallpflicht innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.
        
In Spanien werden verhältnismäßig hohe Bußgelder verhängt.

Warndreiecke: Es müssen pro Kfz zwei "triángulos" mitgeführt und im Bedarfsfall unverzüglich mindestens 50 m vor und hinter der Unfallstelle aufgestellt werden.

Zebrastreifen: werden in Spanien von nur wenigen Autofahrern gebührend beachtet.
Als Fußgänger ist erhöhte Vorsicht angebracht!



Hier noch einige Tipps zur palmerischen Fahrweise:

Wenn der linke Blinker am Wagen vor Ihnen aufleuchtet, muss das noch lange nicht heißen, dass ein Linksabbiegen bevorsteht.
Stattdessen handelt es sich wahrscheinlich um einen der wenigen voraus-schauenden Fahrer, der Ihnen signalisiert, nicht zu überholen.

Ein plötzlicher Stop eines PKW’s vor Ihnen bedeutet in den meisten Fällen, dass der Fahrer einen Bekannten entdeckt hat – entweder am Straßenrand oder nicht selten auch auf der Gegenspur.
Im letzteren Fall kommt natürlich der Verkehr erst einmal zum Erliegen – aber seien Sie tolerant!
         Warten Sie die Begrüßungsprozedur ab, den Austausch aller wichtigen Ereignisse des letzten Jahres und ...bleiben Sie höflich! Erstens sind Sie Ausländer und zweitens doch im Urlaub.

Die Nordtour bis zum „Serpentinengeschlängel" auf den „El Time" hoch nach La Punta fahren Sie im Schritt-Tempo.
Aber Stauerfahrung haben Sie ja im Heimatland gesammelt – also Nerven behalten!
         Entweder schafft das Versorgungsfahrzeug mit Baumaterialien, Gasflaschen oder Bierkästen den Weg hinauf nur mühevoll und langsam, oder der Bus bzw. der Bananentransporter, der abwärts fahren möchte, kommt nicht um die Kurve.
         Achtung, verlassen Sie nicht Ihr Fahrzeug, da Sie gegebenenfalls zentimeterweise in der Kolonne rückwärts fahren müssen, damit die Kurve wieder frei wird und der Gegenverkehr rollen kann – und somit auch Ihr Auto.

Thema Führerschein

Erfreulicherweise gibt es seit Juli 1997 für Residente aus EU-Ländern vorerst nicht mehr die Pflicht, den ausländischen Führerschein in einen spanischen umzutauschen, außer wenn Sie noch in Besitz des alten grauen Führerscheines sind.
Dieser muß zunächst einmal von einem zugelassenen Dolmetscher übersetzt werden oder aber von dem "Real Automobilclub" in Teneriffa, wobei dieser dann sofort in einen spanischen Führerschein umgeschrieben wird; dies laut aktuellen Auskünften der zuständigen Ämter.

Residente müssen jedoch ihren ausländischen Führerschein bei der Inseldirektion für den Straßenverkehr ("Tráfico") registrieren lassen. (Diese befindet sich hinter dem Gebäude von der Ferretería Bolsas de Agua, ca. 100 m vor dem Finanzamt, in Richtung Santa Cruz.).
         Jeweils eine Fotokopie des Residentenausweises und des Führerscheins ist mitzubringen – zusammen mit den Originalen – und ein Antrag muss ausgefüllt werden. Es fallen Gebühren in Höhe von ca. 6,00 Euro an.
         Ausländische Residente haben innerhalb eines Monats nach Residenciaerhalt für die Registrierung zu sorgen.

Auch der neue europäische Kartenführerschein muß bei der o.g. zuständigen Behörde registriert werden, wobei dies heutzutage noch Monate dauert. Registrieren heißt: daß nachher in Ihrem Führerschein eine Ablauffrist für die jeweilige Führerscheinklasse erscheint, die zu diesem Ablaufdatum renoviert werden muß, was bedeutet, daß eine Gesundheitsprüfung mit Sehtest abzulegen ist.
         Bei dieser ersten Erneuerung wird der Führerschein obligatorisch in einen spanischen Führerschein umgewandelt.
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