Vorneweg: durch die niedrigen Benzinsteuern und dadurch,
daß die kanarischen Inseln eine zollfreie Zone sind, ist Tanken eine
sehr preiswerte Angelegenheit.
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Höchstgeschwindigkeiten:
innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h,
auf Überlandstraßen 90 km/h (höher
erlaubte Geschwindigkeiten laut Beschilderung)
und 100 km/h auf Schnellstrassen.
Es gibt vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeiten:
in geschlossenen Ortschaften 25 km/h, auf
palmerischen Überlandstraßen 45
km/h, wenn die Umstände (Straßenbelag,
Witterung) dies zulassen.
Parkverbote: gelb am Bordstein
gekennzeichnet oder beschildert.
Abbiegeverbote, Straßenführungen
oder Vorfahrtsregelungen werden oft nur
auf dem Straßenbelag gekennzeichnet,
in seltenen Fällen mit Verkehrszeichen
sichtbar gemacht.
Absolute Halteverbote: rot am
Bordstein gekennzeichnet oder beschildert.
Auf Landstraßen mit weißen Randmarkierungen
ist beim Anhalten unbedingt darauf zu achten,
daß alle vier Räder außerhalb
der Randmarkierung stehen.
Warndreiecke: es müssen
pro Kfz zwei "triángulos"
mitgeführt und im Bedarfsfall unverzüglich
mindestens 50 m vor und hinter der Unfallstelle
aufgestellt werden.
Zebrastreifen werden in Spanien von nur
wenigen Autofahrern gebührend beachtet.
Als Fußgänger ist erhöhte
Vorsicht angebracht!
Anschnallpflicht: gilt für
alle, auch diejenigen, die hinten sitzen.
Telefonieren mit dem Handy: während
der Fahrt oder mit laufendem Motor ist auch
auf La Palma verboten!
Tankstellen: sind von 06:30 -
22:00 Uhr geöffnet.
Tankstellen mit 24-Stunden Service
gibt es in Buenavista (Breña Alta),
Las Manchas und oberhalb von El Paso.
Auf allen Tankstellen müssen Motor,
Licht, Radio und Handy abgeschaltet werden.
Unfall: Unfallstelle markieren,
vorher die reflektierende Weste anziehen.
Autovermieter und Versicherung, wenn
nötig Polizei und Ambulanz, benachrichtigen.
Notruf 112 (Polizei, Feuerwehr,
Ambulanz)
Guardia Civil 922 425 360
Krankenhaus 922 185 000
Alkohol: 0,5 im Blut (0,3
wenn man seinen Führerschein
noch nicht länger als 2 Jahre besitzt),
0,25 in Atemluft (hohe Strafen, u.
U. Führerscheinentzug!).
Anschnallpflicht innerhalb und außerhalb
geschlossener Ortschaften.
In Spanien werden verhältnismäßig
hohe Bußgelder verhängt.
Warndreiecke: Es müssen
pro Kfz zwei "triángulos"
mitgeführt und im Bedarfsfall unverzüglich
mindestens 50 m vor und hinter der Unfallstelle
aufgestellt werden.
Zebrastreifen: werden in
Spanien von nur wenigen Autofahrern gebührend
beachtet.
Als Fußgänger ist erhöhte
Vorsicht angebracht! |
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Hier noch einige Tipps zur palmerischen Fahrweise:
Wenn der linke Blinker am Wagen vor Ihnen
aufleuchtet, muss das noch lange nicht heißen,
dass ein Linksabbiegen bevorsteht.
Stattdessen handelt es sich wahrscheinlich um
einen der wenigen voraus-schauenden Fahrer, der
Ihnen signalisiert, nicht zu überholen.
Ein plötzlicher Stop eines PKWs vor Ihnen bedeutet in den
meisten Fällen, dass der Fahrer einen Bekannten entdeckt hat
entweder am Straßenrand oder nicht selten auch auf der Gegenspur.
Im letzteren Fall kommt natürlich der Verkehr
erst einmal zum Erliegen aber seien Sie
tolerant!
Warten Sie die Begrüßungsprozedur ab,
den Austausch aller wichtigen Ereignisse des letzten
Jahres und ...bleiben Sie höflich! Erstens
sind Sie Ausländer und zweitens doch im Urlaub.
Die Nordtour bis zum Serpentinengeschlängel" auf den
El Time" hoch nach La Punta fahren Sie im Schritt-Tempo.
Aber Stauerfahrung haben Sie ja im Heimatland gesammelt also Nerven
behalten!
Entweder schafft das
Versorgungsfahrzeug mit Baumaterialien, Gasflaschen oder Bierkästen
den Weg hinauf nur mühevoll und langsam, oder der Bus bzw. der Bananentransporter,
der abwärts fahren möchte, kommt nicht um die Kurve.
Achtung, verlassen Sie
nicht Ihr Fahrzeug, da Sie gegebenenfalls zentimeterweise in der Kolonne
rückwärts fahren müssen, damit die Kurve wieder frei wird
und der Gegenverkehr rollen kann und somit auch Ihr Auto.
Thema Führerschein
Erfreulicherweise gibt es seit Juli 1997 für
Residente aus EU-Ländern vorerst nicht mehr
die Pflicht, den ausländischen Führerschein
in einen spanischen umzutauschen, außer
wenn Sie noch in Besitz des alten grauen Führerscheines
sind.
Dieser muß zunächst einmal von einem
zugelassenen Dolmetscher übersetzt werden
oder aber von dem "Real Automobilclub"
in Teneriffa, wobei dieser dann sofort in einen
spanischen Führerschein umgeschrieben wird;
dies laut aktuellen Auskünften der zuständigen
Ämter.
Residente müssen jedoch ihren ausländischen
Führerschein bei der Inseldirektion für
den Straßenverkehr ("Tráfico")
registrieren lassen. (Diese befindet sich hinter
dem Gebäude von der Ferretería Bolsas
de Agua, ca. 100 m vor dem Finanzamt, in Richtung
Santa Cruz.).
Jeweils eine Fotokopie des Residentenausweises
und des Führerscheins ist mitzubringen
zusammen mit den Originalen und ein Antrag
muss ausgefüllt werden. Es fallen Gebühren
in Höhe von ca. 6,00 Euro an.
Ausländische Residente haben innerhalb eines
Monats nach Residenciaerhalt für die Registrierung
zu sorgen.
Auch der neue europäische Kartenführerschein
muß bei der o.g. zuständigen Behörde
registriert werden, wobei dies heutzutage noch Monate
dauert. Registrieren heißt: daß nachher
in Ihrem Führerschein eine Ablauffrist für
die jeweilige Führerscheinklasse erscheint,
die zu diesem Ablaufdatum renoviert werden muß,
was bedeutet, daß eine Gesundheitsprüfung
mit Sehtest abzulegen ist.
Bei dieser ersten Erneuerung wird der Führerschein
obligatorisch in einen spanischen Führerschein
umgewandelt. |