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FÜHRERSCHEIN UND PUNKTESYSTEM
In Spanien und den Kanarischen Inseln


Infografik: La Razón

Verlust von sechs Punkten:

  • Fahren unter Alkoholeinfluss, der den erlaubten Promille-Wert im Blut um meh als das Doppelte überschreitet
  • Fahren unter Einfluss von Rauschgift oder Aufputschmitteln
  • Verweigern der Alkohol- oder Drogenprobe
  • Waghalsiges Fahren und Teilnahme an illegalen Autorennen auf öffentlichen Strassen
  • Fahren ohne gültigen Führerschein
  • Manipulation von Tacho / Geschwindigkeitsanzeige

Verlust von vier Punkten:

  • Fahren unter Alkoholeinfluss, der den erlaubten Promille-Wert im Blut bis um das Doppelte überschreitet
  • Fahren auf Autobahnen und Schnellstrassen mit Fahrzeugen, die nicht 60 km/h fahren (Fahrräder, Mopeds, Mähdrescher, Traktoren, u.s.w)
  • Mitnahme von mehr als 50% der zugelassenen Passagiere pro Fahrzeug
  • Fahren ohne Führerschein oder eine zulässige Fahrerlaubnis
  • Gegenstände auf dei Fahrbahn werfen, die Brände oder Unfälle verursachen können
  • Unachtsames Fahren mit Gefährdung von Verkehrsteilnehmern
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h
  • Kolonne fahren mit Mopeds und Motorrädern
  • Vorfahrt missachten
  • Fahrzeug an Stoppschildern nicht zum Stillstand bringen
  • Verbotenes Überholen
  • Einem Fahrzeug ausweichen, wenn dabei entgegenkommende Fahrradfahrer gefährdet werden
  • Fahren im Rückwärtsgang auf Autobahnen oder Schnellstrassen
  • Beschleunigen oder Manövrieren, um ein Überholmanöver zu verhindern
  • Überholen auf der Gegenfahrbahn in Kurven, Tunneln oder schlecht einsehbaren Orten
  • Signale der Verkehrspolizisten im Kreisverkehr missachten
  • Ampel bei Rot überfahren
  • Blockieren (50%) von Zonen, die für Autobusse o.ä. reserviert sind
  • Installation von Radadetektoren oder Ähnlichem
  • Den Sicherheitsabstand nicht einhalten

Verlust von drei Punkten:

  • Einen ungerechtfertigten und gefährlichen Richtungswechsel ausführen
  • Telefonieren, Benutzung von Helmen oder Kopfhörern während des Fahrens

Verlust von zwei Punkten:

  • Halten in Kurven, Tunneln, Kreuzungen und schlecht einsehbaren Orten und Fußgängerbereichen
  • Halten auf Fahrbahen, die für den öffentlichen Personenverkehr bestimmt sind (Bus- und Taxispur)
  • Fahren ohne Licht, wo es verpflichten ist
  • Fahren ohne Sicherheitsgurt oder Helm
  • Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren auf Mopeds oder Motorrädern

Aus: canarias-service-aussteigen.blogspot.com

Erfreulicherweise gibt es seit Juli 1997 für Residente aus EU-Ländern vorerst nicht mehr die Pflicht, den ausländischen Führerschein in einen spanischen umzutauschen, außer wenn Sie noch in Besitz des alten grauen Führerscheines sind.
Dieser muß zunächst einmal von einem zugelassenen Dolmetscher übersetzt werden oder aber von dem "Real Automobilclub" in Teneriffa, wobei dieser dann sofort in einen spanischen Führerschein umgeschrieben wird; dies laut aktuellen Auskünften der zuständigen Ämter.

Residente müssen jedoch ihren ausländischen Führerschein bei der Inseldirektion für den Straßenverkehr ("Tráfico") registrieren lassen. (Diese befindet sich hinter dem Gebäude von der Ferretería Bolsas de Agua, ca. 100 m vor dem Finanzamt, in Richtung Santa Cruz.).
         Jeweils eine Fotokopie des Residentenausweises und des Führerscheins ist mitzubringen – zusammen mit den Originalen – und ein Antrag muss ausgefüllt werden. Es fallen Gebühren in Höhe von ca. 6,00 Euro an.
         Ausländische Residente haben innerhalb eines Monats nach Residenciaerhalt für die Registrierung zu sorgen.

Auch der neue europäische Kartenführerschein muß bei der o.g. zuständigen Behörde registriert werden, wobei dies heutzutage noch Monate dauert. Registrieren heißt: daß nachher in Ihrem Führerschein eine Ablauffrist für die jeweilige Führerscheinklasse erscheint, die zu diesem Ablaufdatum renoviert werden muß, was bedeutet, daß eine Gesundheitsprüfung mit Sehtest abzulegen ist.
         Bei dieser ersten Erneuerung wird der Führerschein obligatorisch in einen spanischen Führerschein umgewandelt.
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