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WIRTSCHAFT
Die Kanarische Sonderzone (ZEC)
Zona Especial Canaria Isla La Palma
Aus: www.lapalma1.com
Manfred Betzwieser, Projektmanagement
0034 922 42 95 80 / La.Palma@web.de

Die Kanarische Sonderzone ist ein Niedrigsteuergebiet.
Geschaffen im Rahmen der Europäischen Union und in dem neben anderen Vor-teilen ein reduzierter Körperschaftssteuersatz von 4 % gilt, gegenüber den 20– 25 % im übrigen Staatsgebiet. Gesellschaften, die beschließen, sich in der ZEC anzusiedeln, genießen eine weitere Reihe von steuerlichen Vorteilen, zu denen ein niedrigerer Steuersatz bei der Einkommensteuer für Nichtansässige zählt, sowie die vollständige Befreiung von indirekten Steuern bei Geschäftsaktivitäten, die innerhalb des Anwendungsbereichs der Sonderzone ausgeübt werden.
         Da sich ZEC-Unternehmen auf spanischem Staatsgebiet befinden, gelten für sie die spanischen Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Mutter-Tochter-Richtlinie der Europäischen Union.

Die Vorteile der Kanarischen Sonderzone gelten zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2019, eine Verlängerung ist vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission möglich.
         Die Eintragung ins Offizielle Unternehmensregister der ZEC (ROEZEC) kann bis zum 31. Dezember 2013 erfolgen.

Welche Anforderungen müssen ZEC-Unternehmen erfüllen?
Es muss sich um ein neu gegründetes Unternehmen mit Firmensitz und tatsächlicher Geschäftsadresse innerhalb des geografischen Geltungsbereichs der Kanarischen Sonderzone handeln.

  • Zumindest eine zur Geschäftsführung berechtigte Person muss ihren Wohnsitz auf den Kanaren haben.
  • Tätigung einer Mindestinvestition von 50.000 € auf La Palma in Anlagevermögen, die innerhalb der ersten zwei Jahre nach Eintragung des Unternehmens zu erfolgen hat.
  • Das Unternehmen hat auf La Palma innerhalb von sechs Monaten nach der Eintragung mindestens drei Arbeitsplätze zu schaffen und diese durchschnittliche Mitarbeiterzahl während der gesamten Tätigkeit als ZEC-Unternehmen beizubehalten.
  • Der Gesellschaftszweck des Unternehmens innerhalb der ZEC hat eine der in der Liste der zulässigen Aktivitäten enthaltene Aktivität zu sein.
  • Es können sich alle Unternehmen niederlassen, die beabsichtigen, im Bereich der industriellen Tätigkeit, des Handels oder in der Dienstleistungsbranche Aktivitäten auszuüben, die im einzelnen unten aufgezählt werden.

Die Liste der zugelassenen Tatigkeiten

Aktivitäten in Verbindung mit der Produktion, Verarbeitung, Veredlung und dem Grosshandelsvertrieb von Waren

  • Fischerei und Fischzucht
  • Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln,Tabakverarbeitung
  • Textilgewerbe und Lederbekleidung
  • Herstellung von Leder und Lederwaren
  • Herstellung von Papier, Pappe u. Waren daraus, Verlags- u. Druckerzeugnissen
  • Herstellung von chemischen Erzeugnissen
  • Vorgefertigte Materialien für das Baugewerbe
  • Maschinenbau
  • Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrich-tungen;
  • Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik
  • Luft- und Raumfahrzeugbau
  • Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spiel-waren und sonstigen Erzeugnissen
  • Rückgewinnung
  • Handelsvermittlung und Grosshandel
  • Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern
Dienstleistungsaktivitäten
  • Verkehr und Nachrichtenübermittlung
  • Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen
  • Datenverarbeitung und Datenbanken
  • Dienstleistungen in Verbindung mit der Nutzung natürlicher Vorkommen und der
  • Abfallbeseitigung
  • Forschung und Entwicklung
  • Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen
  • H ochschulen, Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
  • Film- und Videofilmherstellung
  • Rundfunkveranstalter, Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen

Weitere Details: www.lapalma1.com

Wo können sich die Unternehmen der ZEC ansiedeln?

Die Sonderzone erstreckt sich auf das gesamte Hoheitsgebiet der Kanarischen Inseln unter Beachtung folgender Besonderheiten:

  • Dienstleistungsunternehmen können sich an jedem beliebigen Ort auf dem Archipel niederlassen.
  • Unternehmen, zu deren Aktivitäten die Produktion, Verarbeitung, Veredelung und der Vertrieb von Waren zählen, müssen sich in speziell dafür vorgesehenen Gebieten ansiedeln.

Diese besonderen Gebiete sind auf La Palma wie folgt verteilt:

  • 50 Hektar aufgeteilt in 2 Gebiete.
  • Das ZEC Gebiet auf der Westseite der Insel liegt im Bereich der Städte El Paso und Los Llanos ohne direkte Seehafen- und Flugplatzanbindung.
  • Das ZEC Gebiet auf der Ostseite liegt direkt am Meer, zwischen Santa Cruz de La Palma mit Hafen und dem Gemeindegebiet von Mazo mit internationalem Flugplatz.

Details und Karten unter: www.lapalma1.com

Die Steuervorteile im Detail

Körperschaftssteuer
Die Unternehmen der ZEC unterliegen der spanischen Körperschaftssteuer zu einem reduzierten Steuersatz von 4 %. Der in Spanien anzuwendende normale Steuersatz liegt ab dem Jahr 2008 zwischen 25 und 30 %.
         Der für den besonderen Steuersatz von 4 % anzuwendende Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage richtet sich nach der Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze und der von dem ZEC-Unternehmen ausgeübten Geschäftsaktivität.

Doppelbesteuerungsabkommen, EU-Mutter-Tochterrichtlinie und Einkommen-steuer für Nichtansässige
Die Kanarischen Inseln gehören zum spanischen und europäischen Hoheitsgebiet, aus diesem Grund:

  • Gelten für die Unternehmen der ZEC die von Spanien unterzeichneten Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
  • gemäß der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie die ausgeschütteten Gewinne von Tochtergesellschaften, die ZEC-Unternehmen sind, an die Muttergesellschaften mit Sitz in einem anderen Land der Gemeinschaft steuerfrei.
  • Die Bestimmungen der ZEC sehen vor, dass die vorgenannten Steuerbefreiungen auch für Gewinne von Ansässigen aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der EU sind, gelten, wenn diese Gewinne von einem ZEC-Unternehmen ausgezahlt werden und aus Geschäftsvorgängen stammen, die tatsächlich im geografischen Geltungsbereich der ZEC durchgeführt wurden.
  • Natürliche Personen: Zinsen und sonstige Einkünfte aus der Kapitalüberlassung an Dritte, sowie Vermögenszuwächse, die aus beweglichen Gütern herrühren, die Nichtansässige in Spanien ohne eine permanente Niederlassung erzielen.
  • Juristische Personen: Gewinne, die von sich in Spanien befindlichen Filialen an ihre Muttergesellschaften ausgeschüttet werden.

Diese Befreiungen gelten jedoch nicht, wenn die Einkünfte aus Ländern oder Gebieten stammen, mit denen es keinen tatsächlichen Austausch über Steuerinformationen gibt oder die Muttergesellschaft ihren Steuersitz in einem dieser Länder oder Gebiete hat – also auf klar-deutsch: sog. Steueroasen sind aus-geschlossen.

Steuer auf Vermögensübertragungen und beurkundete Rechtsgeschäfte
Die Unternehmen der ZEC sind in folgenden Fällen von dieser Steuer befreit:

  • Beim Erwerb von Gütern oder Rechten, die dem Betriebszweck innerhalb des geografischen Anwendungsbereichs dienen.
  • Bei allen Gesellschaftsvorgängen von ZEC-Unternehmen mit Ausnahme der Auflösung des Unternehmens.
  • Bei beurkundeten Rechtsakten von Unternehmen innerhalb des geografischen Geltungsbereichs der ZEC.

Die Kanarische Mehrwertsteuer (IGIC)
Bei der Impuesto General Indirecto Canario (IGIC) handelt es sich um eine den Endverbrauch belastende indirekte Steuer, die der Mehrwertsteuer gleichzusetzen ist. Die wichtigste Besonderheit der IGIC-Steuer ist ihr reduzierter Satz von zur Zeit 5,0%.
Generell sind die ZEC-Unternehmen bei Lieferungen von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen untereinander, sowie beim Import von Gütern von dieser Steuer befreit.

Gründung eines ZEC-Unternehmens

Vor der Eintragung des Unternehmens ins ROEZEC (ZEC-Register) ist eine neue Gesellschaft zu gründen und ins Handelsregister eintragen zu lassen.
Bei dem zukünftigen ZEC-Unternehmen muss es sich um eine juristische Person neuer Gründung handeln, d.h. sie muss eine der juristischen Formen des Gesellschaftsrechts annehmen und gemäß den Bestimmungen der spanischen Gesetzgebung gegründet werden.

Die am häufigsten gewählten juristischen Gesellschaftsformen in Spanien sind:

  • Die Sociedad Anónima (S.A., Aktiengesellschaft): Handelsgesellschaft, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist und sich aus den Einlagen der Gesellschafter zusammensetzt, die nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden der Gesellschaft haften. Das Mindestkapital beträgt 60.101,21 €. Die Gesell-schaft wird notariell gegründet und ins Handelsregister eingetragen. Die gesetzliche Grundlage bildet die Neufassung des spanischen AG-Gesetzes, verabschiedet durch das Königliche Gesetzesdekret 1564/1989.
  • Die Sociedad Limitada (S.L.,Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Handels-gesellschaft, deren Kapital in Gesellschaftsanteile aufgeteilt ist und sich aus den Einlagen der Gesellschafter zusammensetzt, die nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden der Gesellschaft haften. Das Mindest-stammkapital beträgt 3005,06 €, es gibt keine Obergrenze. Die S.L. wird notariell gegründet und ins Handelsregister eingetragen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz 2/1995 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Die allgemeinen Schritte zur Gründung einer Gesellschaft auf den Kanaren sind wie folgt:

  1. Verfassung der Gesellschaftsstatuten und ihre notarielle Beurkundung.
  2. Beantragung der vorläufigen Bescheinigung der Steueridentifikationsnummer (CIF) bei der zuständigen Steuerbehörde und Steueranmeldung beim Finanz-amt.
  3. Eintragung der notariellen Gründungsurkunde ins Handelsregister.

ZEC-Unternehmen haben folgende Gebühren zu entrichten:

  • die Eintragungsgebühr ins ROEZEC von 600.- €
  • eine jährliche Gebühr für den Verbleib im ROEZEC (siehe auch: zec.org)

Aus: www.lapalma1.com
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