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Manfred Betzwieser, Projektmanagement
0034 922 42 95 80 / La.Palma@web.de Die
Kanarische Sonderzone ist ein Niedrigsteuergebiet.
Geschaffen im Rahmen der Europäischen Union
und in dem neben anderen Vor-teilen ein reduzierter
Körperschaftssteuersatz von 4 % gilt, gegenüber
den 20– 25 % im übrigen Staatsgebiet.
Gesellschaften, die beschließen, sich in
der ZEC anzusiedeln, genießen eine weitere
Reihe von steuerlichen Vorteilen, zu denen ein
niedrigerer Steuersatz bei der Einkommensteuer
für Nichtansässige zählt, sowie
die vollständige Befreiung von indirekten
Steuern bei Geschäftsaktivitäten, die
innerhalb des Anwendungsbereichs der Sonderzone
ausgeübt werden.
Da sich ZEC-Unternehmen auf spanischem Staatsgebiet
befinden, gelten für sie die spanischen Doppelbesteuerungsabkommen
sowie die Mutter-Tochter-Richtlinie der Europäischen
Union.
Die Vorteile der Kanarischen Sonderzone gelten
zunächst bis einschließlich 31. Dezember
2019, eine Verlängerung ist vorbehaltlich
der Zustimmung der Europäischen Kommission
möglich.
Die Eintragung ins Offizielle Unternehmensregister
der ZEC (ROEZEC) kann bis zum 31. Dezember 2013
erfolgen.
Welche Anforderungen müssen ZEC-Unternehmen
erfüllen?
Es muss sich um ein neu gegründetes Unternehmen
mit Firmensitz und tatsächlicher Geschäftsadresse
innerhalb des geografischen Geltungsbereichs der
Kanarischen Sonderzone handeln.
- Zumindest eine zur Geschäftsführung
berechtigte Person muss ihren Wohnsitz auf den
Kanaren haben.
- Tätigung einer Mindestinvestition von
50.000 € auf La Palma in Anlagevermögen,
die innerhalb der ersten zwei Jahre nach Eintragung
des Unternehmens zu erfolgen hat.
- Das Unternehmen hat auf La Palma innerhalb
von sechs Monaten nach der Eintragung mindestens
drei Arbeitsplätze zu schaffen und diese
durchschnittliche Mitarbeiterzahl während
der gesamten Tätigkeit als ZEC-Unternehmen
beizubehalten.
- Der Gesellschaftszweck des Unternehmens innerhalb
der ZEC hat eine der in der Liste der zulässigen
Aktivitäten enthaltene Aktivität zu
sein.
- Es können sich alle Unternehmen niederlassen,
die beabsichtigen, im Bereich der industriellen
Tätigkeit, des Handels oder in der Dienstleistungsbranche
Aktivitäten auszuüben, die im einzelnen
unten aufgezählt werden.
Die Liste der zugelassenen Tatigkeiten
Aktivitäten in Verbindung mit der
Produktion, Verarbeitung, Veredlung und dem Grosshandelsvertrieb
von Waren
- Fischerei und Fischzucht
- Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln,Tabakverarbeitung
- Textilgewerbe und Lederbekleidung
- Herstellung von Leder und Lederwaren
- Herstellung von Papier, Pappe u. Waren daraus,
Verlags- u. Druckerzeugnissen
- Herstellung von chemischen Erzeugnissen
- Vorgefertigte Materialien für das Baugewerbe
- Maschinenbau
- Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten
und -einrich-tungen;
- Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik
- Luft- und Raumfahrzeugbau
- Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten,
Sportgeräten, Spiel-waren und sonstigen
Erzeugnissen
- Rückgewinnung
- Handelsvermittlung und Grosshandel
- Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren
Energieträgern
Dienstleistungsaktivitäten
- Verkehr und Nachrichtenübermittlung
- Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen
- Datenverarbeitung und Datenbanken
- Dienstleistungen in Verbindung mit der Nutzung
natürlicher Vorkommen und der
- Abfallbeseitigung
- Forschung und Entwicklung
- Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen
- H ochschulen, Erwachsenenbildung und sonstiger
Unterricht
- Film- und Videofilmherstellung
- Rundfunkveranstalter, Herstellung von Hörfunk-
und Fernsehprogrammen
Weitere Details: www.lapalma1.com
Wo können sich die Unternehmen
der ZEC ansiedeln?
Die Sonderzone erstreckt sich auf das
gesamte Hoheitsgebiet der Kanarischen Inseln unter
Beachtung folgender Besonderheiten:
- Dienstleistungsunternehmen können sich
an jedem beliebigen Ort auf dem Archipel niederlassen.
- Unternehmen, zu deren Aktivitäten die
Produktion, Verarbeitung, Veredelung und der
Vertrieb von Waren zählen, müssen
sich in speziell dafür vorgesehenen Gebieten
ansiedeln.
Diese besonderen Gebiete sind auf La
Palma wie folgt verteilt:
- 50 Hektar aufgeteilt in 2 Gebiete.
- Das ZEC Gebiet auf der Westseite der Insel
liegt im Bereich der Städte El Paso und
Los Llanos ohne direkte Seehafen- und Flugplatzanbindung.
- Das ZEC Gebiet auf der Ostseite liegt direkt
am Meer, zwischen Santa Cruz de La Palma mit
Hafen und dem Gemeindegebiet von Mazo mit internationalem
Flugplatz.
Details und Karten unter: www.lapalma1.com
Die Steuervorteile im Detail
Körperschaftssteuer
Die Unternehmen der ZEC unterliegen der
spanischen Körperschaftssteuer zu einem reduzierten
Steuersatz von 4 %. Der in Spanien anzuwendende
normale Steuersatz liegt ab dem Jahr 2008 zwischen
25 und 30 %.
Der für den besonderen Steuersatz von 4 %
anzuwendende Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage
richtet sich nach der Anzahl der geschaffenen
Arbeitsplätze und der von dem ZEC-Unternehmen
ausgeübten Geschäftsaktivität.
Doppelbesteuerungsabkommen, EU-Mutter-Tochterrichtlinie
und Einkommen-steuer für Nichtansässige
Die Kanarischen Inseln gehören zum spanischen
und europäischen Hoheitsgebiet, aus diesem
Grund:
- Gelten für die Unternehmen der ZEC die
von Spanien unterzeichneten Abkommen zur Vermeidung
der Doppelbesteuerung.
- gemäß der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
die ausgeschütteten Gewinne von Tochtergesellschaften,
die ZEC-Unternehmen sind, an die Muttergesellschaften
mit Sitz in einem anderen Land der Gemeinschaft
steuerfrei.
- Die Bestimmungen der ZEC sehen vor, dass die
vorgenannten Steuerbefreiungen auch für
Gewinne von Ansässigen aus Ländern,
die nicht Mitgliedstaaten der EU sind, gelten,
wenn diese Gewinne von einem ZEC-Unternehmen
ausgezahlt werden und aus Geschäftsvorgängen
stammen, die tatsächlich im geografischen
Geltungsbereich der ZEC durchgeführt wurden.
- Natürliche Personen: Zinsen und sonstige
Einkünfte aus der Kapitalüberlassung
an Dritte, sowie Vermögenszuwächse,
die aus beweglichen Gütern herrühren,
die Nichtansässige in Spanien ohne eine
permanente Niederlassung erzielen.
- Juristische Personen: Gewinne, die von sich
in Spanien befindlichen Filialen an ihre Muttergesellschaften
ausgeschüttet werden.
Diese Befreiungen gelten jedoch nicht,
wenn die Einkünfte aus Ländern oder
Gebieten stammen, mit denen es keinen tatsächlichen
Austausch über Steuerinformationen gibt oder
die Muttergesellschaft ihren Steuersitz in einem
dieser Länder oder Gebiete hat – also
auf klar-deutsch: sog. Steueroasen sind aus-geschlossen.
Steuer auf Vermögensübertragungen
und beurkundete Rechtsgeschäfte
Die Unternehmen der ZEC sind in folgenden Fällen
von dieser Steuer befreit:
- Beim Erwerb von Gütern oder Rechten,
die dem Betriebszweck innerhalb des geografischen
Anwendungsbereichs dienen.
- Bei allen Gesellschaftsvorgängen von
ZEC-Unternehmen mit Ausnahme der Auflösung
des Unternehmens.
- Bei beurkundeten Rechtsakten von Unternehmen
innerhalb des geografischen Geltungsbereichs
der ZEC.
Die Kanarische Mehrwertsteuer (IGIC)
Bei der Impuesto General Indirecto Canario
(IGIC) handelt es sich um eine den Endverbrauch
belastende indirekte Steuer, die der Mehrwertsteuer
gleichzusetzen ist. Die wichtigste Besonderheit
der IGIC-Steuer ist ihr reduzierter Satz von zur
Zeit 5,0%.
Generell sind die ZEC-Unternehmen bei Lieferungen
von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen
untereinander, sowie beim Import von Gütern
von dieser Steuer befreit.
Gründung eines ZEC-Unternehmens
Vor der Eintragung des Unternehmens ins
ROEZEC (ZEC-Register) ist eine neue Gesellschaft
zu gründen und ins Handelsregister eintragen
zu lassen.
Bei dem zukünftigen ZEC-Unternehmen
muss es sich um eine juristische Person neuer
Gründung handeln, d.h. sie muss eine der
juristischen Formen des Gesellschaftsrechts annehmen
und gemäß den Bestimmungen der spanischen
Gesetzgebung gegründet werden.
Die am häufigsten gewählten
juristischen Gesellschaftsformen in Spanien sind:
- Die Sociedad Anónima (S.A., Aktiengesellschaft):
Handelsgesellschaft, deren Kapital in Aktien
aufgeteilt ist und sich aus den Einlagen der
Gesellschafter zusammensetzt, die nicht mit
ihrem persönlichen Vermögen für
die Schulden der Gesellschaft haften. Das Mindestkapital
beträgt 60.101,21 €. Die Gesell-schaft
wird notariell gegründet und ins Handelsregister
eingetragen. Die gesetzliche Grundlage bildet
die Neufassung des spanischen AG-Gesetzes, verabschiedet
durch das Königliche Gesetzesdekret 1564/1989.
- Die Sociedad Limitada (S.L.,Gesellschaft mit
beschränkter Haftung): Handels-gesellschaft,
deren Kapital in Gesellschaftsanteile aufgeteilt
ist und sich aus den Einlagen der Gesellschafter
zusammensetzt, die nicht mit ihrem persönlichen
Vermögen für die Schulden der Gesellschaft
haften. Das Mindest-stammkapital beträgt
3005,06 €, es gibt keine Obergrenze. Die
S.L. wird notariell gegründet und ins Handelsregister
eingetragen. Die gesetzliche Grundlage bildet
das Gesetz 2/1995 über Gesellschaften mit
beschränkter Haftung.
Die allgemeinen Schritte zur Gründung
einer Gesellschaft auf den Kanaren sind wie folgt:
- Verfassung der Gesellschaftsstatuten und ihre
notarielle Beurkundung.
- Beantragung der vorläufigen Bescheinigung
der Steueridentifikationsnummer (CIF) bei der
zuständigen Steuerbehörde und Steueranmeldung
beim Finanz-amt.
- Eintragung der notariellen Gründungsurkunde
ins Handelsregister.
ZEC-Unternehmen haben folgende Gebühren
zu entrichten:
- die Eintragungsgebühr ins ROEZEC von
600.- €
- eine jährliche Gebühr für den
Verbleib im ROEZEC (siehe auch: zec.org)
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