Niemand
weiß, wie viel Wasser auf der Insel gefördert
wird.
Statistiken darüber werden kaum erstellt,
weil über die einzelnen Wasserförderungen
unterschiedliche Zahlen vorliegen.
Deshalb muß die Behauptung, La Palma lebe
auf Pump, von einem anderen Gesichtspunkt her
erläutert werden. Der geht von den jährlichen
Niederschlägen aus, die letztendlich die
einzigen Süßwasserresourcen der Insel
darstellen.
Eine realistische Schätzung ist, daß
jeder palmerische Quadratmeter Oberfläche
im Jahr durchschnittlich 350 Liter Niederschläge
empfängt.
Diese Menge kommt indes nicht vollständig
den Galerien, Quellen und Brunnen zugute. Höchstens
10% tauchen bei der Wasserförderung wieder
auf. Der Rest verdunstet, ehe er in den Boden
eingedrungen ist oder läuft bei starken
Regenfällen ungenutzt ins Meer, ein großer
Teil wird von der Vegetation aufgenommen und
verdunstet hernach.
Das derzeit verfügbare Süßwasser
beläuft sich somit auf eine Regenmenge,
die nur maximal 35 Litern pro Inselquadratmeter
entspricht.
Das ist gemessen am tatsächlichen Verbrauch
ziemlich wenig. Allein das für die Bananenkulturen
benötige Wasser ist mehr, als die 35 Liter
liefern könnten.
Jährlich werden ungefähr 120.000 Tonnen
Bananen produziert. Für jedes Kilo Bananen
werden mindestens 400 Liter Wasser benötigt,
insgesamt also 48 Billionen Liter.
Wenn man diese Billionen gleichmäßig
auf der 706 Quadratkilometer großen Insel
ausschütten könnte, entspräche
dies einer Niederschlagsmenge von etwa 68 Litern
Regen.
Das sind Zahlen, die der Kanarischen Regierung
durchaus bekannt sind. Deshalb ist vor elf Jahren
ein Wassergesetz erlassen worden, das sich im
Großen und Ganzen an ein auf nationaler
Ebene ausgearbeitetes Gesetz hält. Darin
ist als Grundtenor festgehalten, daß alle
Süßwasservorkommen öffentlicher
Besitz sind und demnach von der Öffentlichen
Hand verwaltet und verteilt werden.
In Anbetracht der Besonderheiten der Wasserförderung
und -verteilung auf den Kanarischen Inseln wurde
von dem national erlassenen Wassergesetz etwas
abgewichen und ein Zeitraum von 50 Jahren festgelegt:
Innerhalb dieser Frist muß jegliches Privatwasser
in öffentlichen Besitz übergegangen
sein.
Schwerwiegende juristische Bedenken besonders
hinsichtlich der zu leistenden Entschädigungen
an die privaten Besitzer haben dazu geführt,
daß dieses Wassergesetz noch nicht in
Kraft treten konnte.
Zudem eilt es nicht einmal den Gesetzgebern
damit, denn die Öffentliche Hand müßte
eine zusätzliche Verpflichtung übernehmen,
der sie bislang sorgfältig ausgewichen
ist: der Verteilung des Wassers.
Aus: La Palma Info
Nr. 18, Jahresausgabe 2001 - 2002