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WASSER
Private Wasserleitungen und Pases (Durchlaufrechte)

Die privaten Leitungen sind meistens schon vor Urzeiten verlegt worden.
Niemand läßt sich das Recht an diesen Leitungen nehmen, auch wenn sie möglicherweise zeitweise nicht genutzt werden. Anders ist es, wenn im Nachhinein zusätzlich jemand Wasser durch solche Leitungen laufen lassen will.
         Dann können die Besitzer der Rohre Durchlaufrechte geltend machen und dafür kassieren. 90,- Euro pro Jahr oder mehr können dann anfallen. Neue Rohre zu verlegen stellt den Privatmann vor fast unlösliche Probleme.
         Alle Besitzer der jeweiligen Grundstücke, durch die das neue Rohr führen soll, wollen um Erlaubnis gefragt sein. Schon das Ausfindigmachen der Besitzer ist ein Abenteuer für sich.
         Wenn es irgendwie geht, verlegt man ein neues Rohr deshalb entlang eines bereits bestehendes Leitungsstranges am Rand von Wegen und Straßen oder auf Grenzmäuerchen; ein Rohr mehr oder weniger spielt da dann keine Rolle.

Aber Vorsicht: Nicht alle Mauern, die aussehen wie Grenzmäuerchen sind Grenzen, denn diese können auch durchaus mal durch ein Grundstück führen.

Schwierig wird es, wenn unter einem Weg hindurch oder einer Straße verlegt werden muß. Die zuständige Gemeinde verlangt recht hohe Gebühren für derartige Vorhaben und happige Kautionen, die eine völlige Wiederinstandsetzung der Straßenoberfläche gewährleisten sollen.
         Wenn es sich bei der Straße um eine Inselstraße handelt, muß zudem eine kostenpflichtige Lizenz von der Inselverwaltung eingeholt werden.
         Und regelmäßig werden bei Straßenbauarbeiten unter dem Asphalt verborgene Rohre beschädigt. Verantwortungsbewußte Baufirmen haben deshalb immer zweckdienliches Werkzeug und Ersatzteile zur Hand, um etwaige Havarien sofort reparieren zu können. Probleme, die jeder hier auf La Palma kennt.

Aus: La Palma Info Nr. 18, Jahresausgabe 2001 - 2002
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