Startseite La Palma Ferienhäuser / Immobilien La Palma, Kanarische Inseln - la isla bonita
... über 25 Jahre
Erfahrung auf der Insel!
Ferienhäuser und Immobilien auf La Palma: www.la-palma.deAlojamientos turísticos e inmuebles en la isla de La Palma: www.la-palma.netVacation homes, Real estate and property on the island of La Palma: www.la-palma.org.ukVakantiewoningen en Onroerendgoed op La Palma: www.lapalma.nl
Impressum www.la-palma.de
La Palma
INFO
ARTIKEL:
Allgemeines zur Insel

Flora & Fauna
Geologie & Vulkanismus
Observatorium
Umwelt
Wetter

Guanchen
Kultur & Fiestas
Medien
Menschen
Palmerische Küche

Gesundheit & Wellness
Sport & Freizeit
Tierschutz
Tourismus
Transport & Verkehr
Wandern

Bauen
Wasser
Wichtige Rufnummern
Wirtschaft
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Besuchen Sie uns in Los Llanos de Aridane (Westseite La Palma)!
  WWW.LA-PALMA.DE > LA PALMA INFO > Transport & Verkehr > Transport / Import von Umzugsgut
TRANSPORT & VERKEHR
Transport / Import von Umzugsgut

Die kanarischen Behörden behandeln Umzugsgut und Handelsware gleichwertig.
Das bedeutet, dass ein Verzollungsvorgang eingeleitet wird und Steuern und Zollgebühren erhoben werden. Dies muss über eine Zollagentur abgewickelt werden.
         Unter bestimmten Voraussetzungen wird Steuerbefreiung gewährt. Unter «Umzugsgut» fallen prinzipiell nur gebrauchte Gegenstände für den Haushaltsbedarf und Werkzeuge im Rahmen des Hobbybedarfs. Darüber Hinausgehendes, z.B. Baumaschinen und Neuwaren, sind grundsätzlich wie Handelsware zu verzollen und zu versteuern.

Nicht nur Residente, sondern auch Ferienhausbesitzer können ihr Umzugsgut nach La Palma transportieren und einführen.
Wichtigste Vorraussetzungen sind der Besitz einer Steueridentifikationsnummer (NIE/NIF Nr.) und ein Wohnnachweis in Form einer Escritura beim Haus-/Wohnungskauf – nicht älter als ein Jahr – oder ein mindestens 1 Jahr gültiger Mietvertrag.
         Die NIE/NIF Nummer kann man bei der Ausländerpolizei beantragen. Wer nicht selbst gehen kann, schickt einen Bevollmächtigten mit einer notariellen oder einer vom spanischen Konsulat im Heimatland beglaubigten Vollmacht. Auf Einhaltung der Formalitäten achten die Behörden verstärkt, wenn steuerfrei Einfuhr beantragt wird.
         Über weitere Formvorschriften berät Sie gerne die von Ihnen beauftragte Spedition, die sich auch um das den Import von Umzugsgut erleichternde sogenannte T2-Formular kümmert. Damit wird bestätigt, dass es sich um Umzugsgut handelt. Sowohl im Hafen als auch im Flughafen können Kontrollen durchgeführt, kann Umzugsgut plombiert zum Bestimmungsort verbracht und dort einzeln überprüft werden.
         Insgesamt dauert die Importabwicklung wenige Tage, wenn sämtliche erforderlichen Dokumente rechtzeitig und korrekt vorliegen. Länger kann es dauern, wenn die Behörden zusätzliche Dokumente einfordern, weil beispielsweise der Verdacht besteht, dass ein Antragsteller auf Steuerbefreiung bereits in einer anderen Gemeinde gemeldet war oder dort im Computer registriert ist.

La Palma Logistik, Petra Stabenow

© Mantenimiento de CONTACTO S.L.