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Infografik: La Razón
Verlust von sechs Punkten:
- Fahren unter Alkoholeinfluss, der den erlaubten Promille-Wert im
Blut um meh als das Doppelte überschreitet
- Fahren unter Einfluss von Rauschgift oder Aufputschmitteln
- Verweigern der Alkohol- oder Drogenprobe
- Waghalsiges Fahren und Teilnahme an illegalen Autorennen auf öffentlichen
Strassen
- Fahren ohne gültigen Führerschein
- Manipulation von Tacho / Geschwindigkeitsanzeige
Verlust von vier Punkten:
- Fahren unter Alkoholeinfluss, der den erlaubten Promille-Wert im Blut
bis um das Doppelte überschreitet
- Fahren auf Autobahnen und Schnellstrassen mit Fahrzeugen, die nicht
60 km/h fahren (Fahrräder, Mopeds, Mähdrescher, Traktoren,
u.s.w)
- Mitnahme von mehr als 50% der zugelassenen Passagiere pro Fahrzeug
- Fahren ohne Führerschein oder eine zulässige Fahrerlaubnis
- Gegenstände auf dei Fahrbahn werfen, die Brände oder Unfälle
verursachen können
- Unachtsames Fahren mit Gefährdung von Verkehrsteilnehmern
- Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h
- Kolonne fahren mit Mopeds und Motorrädern
- Vorfahrt missachten
- Fahrzeug an Stoppschildern nicht zum Stillstand bringen
- Verbotenes Überholen
- Einem Fahrzeug ausweichen, wenn dabei entgegenkommende Fahrradfahrer
gefährdet werden
- Fahren im Rückwärtsgang auf Autobahnen oder Schnellstrassen
- Beschleunigen oder Manövrieren, um ein Überholmanöver
zu verhindern
- Überholen auf der Gegenfahrbahn in Kurven, Tunneln oder schlecht
einsehbaren Orten
- Signale der Verkehrspolizisten im Kreisverkehr missachten
- Ampel bei Rot überfahren
- Blockieren (50%) von Zonen, die für Autobusse o.ä. reserviert
sind
- Installation von Radadetektoren oder Ähnlichem
- Den Sicherheitsabstand nicht einhalten
Verlust von drei Punkten:
- Einen ungerechtfertigten und gefährlichen Richtungswechsel ausführen
- Telefonieren, Benutzung von Helmen oder Kopfhörern während
des Fahrens
Verlust von zwei Punkten:
- Halten in Kurven, Tunneln, Kreuzungen und schlecht einsehbaren Orten
und Fußgängerbereichen
- Halten auf Fahrbahen, die für den öffentlichen Personenverkehr
bestimmt sind (Bus- und Taxispur)
- Fahren ohne Licht, wo es verpflichten ist
- Fahren ohne Sicherheitsgurt oder Helm
- Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren auf Mopeds oder Motorrädern
Aus: canarias-service-aussteigen.blogspot.com
Erfreulicherweise gibt es seit Juli 1997 für Residente aus EU-Ländern
vorerst nicht mehr die Pflicht, den ausländischen Führerschein
in einen spanischen umzutauschen, außer wenn Sie noch in Besitz des
alten grauen Führerscheines sind.
Dieser muß zunächst einmal von einem zugelassenen Dolmetscher
übersetzt werden oder aber von dem "Real Automobilclub" in
Teneriffa, wobei dieser dann sofort in einen spanischen Führerschein
umgeschrieben wird; dies laut aktuellen Auskünften der zuständigen
Ämter.
Residente müssen jedoch ihren ausländischen
Führerschein bei der Inseldirektion für
den Straßenverkehr ("Tráfico")
registrieren lassen. (Diese befindet sich hinter
dem Gebäude von der Ferretería Bolsas
de Agua, ca. 100 m vor dem Finanzamt, in Richtung
Santa Cruz.).
Jeweils eine Fotokopie des Residentenausweises
und des Führerscheins ist mitzubringen
zusammen mit den Originalen und ein Antrag
muss ausgefüllt werden. Es fallen Gebühren
in Höhe von ca. 6,00 Euro an.
Ausländische Residente haben innerhalb eines
Monats nach Residenciaerhalt für die Registrierung
zu sorgen.
Auch der neue europäische Kartenführerschein
muß bei der o.g. zuständigen Behörde
registriert werden, wobei dies heutzutage noch Monate
dauert. Registrieren heißt: daß nachher
in Ihrem Führerschein eine Ablauffrist für
die jeweilige Führerscheinklasse erscheint,
die zu diesem Ablaufdatum renoviert werden muß,
was bedeutet, daß eine Gesundheitsprüfung
mit Sehtest abzulegen ist.
Bei dieser ersten Erneuerung wird der Führerschein
obligatorisch in einen spanischen Führerschein
umgewandelt. |