Vor
einigen Jahren forderte die Kanarische Regierung
die Bürger auf, etwaige illegal errichtete
Bauten zu melden und einen Legalisierungsprozess
einzuleiten.
Dies sei die letzte Möglichkeit, Schwarzbauten
auf gesetzliche Grundlagen zu stellen. Es meldeten
sich in der Tat viele Schwarzbauherren, viel mehr,
als man sich in der Regionalregierung gedacht hatte.
Etliche hatten allerdings geglaubt, die gesetzliche
Aktion sei einer derer, wie sie früher schon
veranstaltet worden waren: Eine Registrierung
mit späterer Legalisierung ohne viele Auflagen
und Einschränkungen, aber mit der Entrichtung
der entsprechenden Gebühren an die Gemeindeverwaltungen
und der Kosten an Architekten.
Jedoch fand sich in der Verordnung auch sozusagen
Kleingedrucktes, und darin konnte man lesen, daß
nur solche Schwarzbauten im Nachhinein legalisierbar
seien, die zum Zeitpunkt der Errichtung eine Genehmigung
bekommen hätten, wäre denn von den Bauherren
um eine solche nachgesucht worden.
Die sogenannte Verjährung, nach der ein
einmal fünf Jahre stehendes Haus nicht mehr
abgerissen wird, half vielen Bauherren nicht,
zumal wenn sie fälschlich angegeben wurde.
Seit Jahren läßt die Kanarische Regierung
mehrmals im Jahr Luftaufnahmen machen, die jegliche
über die Größe einer Hundehütte
hinausgehende Konstruktion gestochen scharf wiedergeben.
Unwahre Angaben bezüglich des Baudatums lassen
sich damit schnell entlarven.
Alle abgelehnten Anträge auf nachträgliche
Legalisierung illegaler Bauten - besonders solcher,
die sich in Naturschutzgebieten sowie in Küstenzonen
und auf öffentlichem Grund befinden - wurden
den Bauherren mitgeteilt mit der Aufforderung,
die Häuser einzureißen.
Die wenigsten kamen dem nach, und deshalb hat
die Kanarische Regierung begonnen, Zwangsdemolierungen
vorzunehmen. Die bislang eingerissenen Häuser
sind sämtlich solche, die bereits einen Einspruch
gegen die Abrißverfügung vor dem Obersten
Kanarischen Gerichtshof verloren haben.
Aber die Regionalregierung hat angekündigt,
daß sie auch solche illegalen Bauten einreißen
lassen wird, bei denen kein Einspruch eingelegt
worden ist.
Dagegen gibt es Protest, Manche Juristen sind
der Meinung, daß ein Abriß erst nach
einem in einem Prozeß erzielten richterlichen
Urteil erfolgen dürfe. Dieser Linie folgen
auch einige kanarische Gemeindeverwaltungen, vorneweg
die von La Oliva auf Fuerteventura.
Dort hegt man große Pläne mit bis zu
130.000 neuen Touristenbetten, und in der Vergangenheit
war man mit Baugenehmigungen in La Oliva sehr
großzügig.
Allein auf Teneriffa sind 575 illegale Bauten
von der Abrißbirne bedroht, auf La Palma
immerhin noch 451. Ein Einspruch vor dem Obersten
Kanarischen Gerichtshof indes kann zwar einen
Aufschub des Abrisses verzögern - um vier
bis fünf Jahre - ihn aber nicht in allen
Fällen verhindern.
Das betonte die Kanarische Regierung im Zusammenhang
mit dem Thema.
Aus: Correo del Valle
vom 07.09.2001 |