Des Weiteren machen wir auch reine Abwicklungen: Käufer und Verkäufer wollen eine neutrale und fachliche Unterstützung oder den Vorgang komplett delegieren.
Mantenimiento de CONTACTO S.L. hilft bei der Korrektur von Fehlern in behördlichen Urkunden, regelt Erbschaftsangelegenheiten und Finanzierungen.
Augen auf beim Kauf von Immobilien!
Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein
und es ist Ihr gutes Recht als Käufer einer Immobilie
auf La Palma, sich vor und beim Kauf beraten zu
lassen.
Wenn Sie als Käufer in Kaufverhandlungen
stehen und der Verkäufer wehrt sich dagegen, daß
Sie sich unabhängig beraten lassen, so sollten
Sie besser die Finger davon lassen – auch und
gerade wenn das Angebot besonders verlockend erscheint.
Wer den Kontakt mit einem Berater scheut, der hat in der Regel etwas zu verbergen.
 Vor dem Kauf sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Nichtresidente müssen eine Ausländernummer (NIE) beantragen;
- Nichtresidente, die nicht der EU angehören, benötigen einen Nachweis über die Einfuhr von Devisen in Höhe des zu verbriefenden Betrages. Sind Käufer wie Verkäufer nicht resident, wird eine Nichtresidentenbescheinigung von der Polizei verlangt. Dafür kann in diesem Fall der Zahlungsverkehr auch im Ausland erfolgen;
- Katasterauszug;
- letzter Grundsteuereinzahlungsbeleg, wenn ein Haus im Spiel ist;
- Auszug aus dem Eigentumsregister;
All das muß dem Notar vorliegen, damit er den Kaufvertrag (Escritura Publica) ver-brieft. Nach dem notariellen Kaufvertrag sind vom Käufer etliche Dinge zu erledigen: Grunderwerbsteuer bezahlen, beim Grundbuchamt die Umschreibung beantragen, evtl. Plusvalia-Steuer bezahlen, beim Katasteramt die Umschreibung beantragen und ggf. die Ummeldung von Strom, Wasser, Müllabfuhr, Telefon, Eigentümergemein-schaft etc. vornehmen.
Die ersten beiden Punkte werden normalerweise vom Notariat erledigt, um den Rest müssen Sie sich selber kümmern es sei denn Sie beauftragen uns!
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| Wichtiger Hinweis: Wenn der Verkäufer nichtresidenter Ausländer ist und die Immobilie mit Escritura Publica nach dem 31.12.1985 gekauft hat, so muß der Käufer von ihm 3 % des Kaufpreises einbehalten und innerhalb von vier Wochen ans Finanzamt abführen als Akonto-Zahlung auf die Einkommensteuer aus dem Verkaufsgewinn. Mehr zum Thema Steuern ... |
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Wir raten Ihnen dringend, um Verluste und Enttäuschungen zu vermeiden, sich bei einem Immobilien-Kauf durch einen Fachmann vertreten zu lassen, der die Gesamtabwicklung für Sie übernimmt.
Dieser Weg erscheint zunächst durch die zu zahlende Provision teuer, aber schlußendlich schalten Sie dadurch alle Unwägbarkeiten aus, die der Immobilienkauf im Ausland mit sich bringt.
Diese sich immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung befindenden Berater wickeln den Kauf für Sie als unparteiischer "Dritter" ab.
Sie werden aufgeklärt über die Situation des Grundstücks und Hauses inkl. realistischer Bewertung des Objektes.
Und wenn es sich um einen seriösen Immobilienfachmann (-frau) handelt, dann rät er auch mal vom Kauf ab und wird nicht auf Biegen und Brechen vermitteln wollen zumindest handeln wir nach diesem Prinzip!
Auch was Finanzierung von Immobilien angeht, können wir Ihnen gerne behilflich sein. Mehr zum Thema Finanzierung ...
Sie können jederzeit mit uns einen Gesprächstermin vereinbaren.
Wir informieren Sie gründlich, beraten Sie gemäß Ihren individuellen Bedürfnissen und zeigen Ihnen auf Wunsch verschiedene Objekte. |