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Diese Reisebedingungen, die
bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die
Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und ELKE JANKE REISEN
GMBH.
Sie gelten ergänzend zu den §§ 651a
ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Anmeldung, Reisebestätigung
Mit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung
bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluß
eines Reisevertrages verbindlich an. Dieser Reisevertrag
wird verbindlich, wenn der Veranstalter Reisebuchung
und -preis gegenüber dem Reisenden oder seinem
Beauftragten schriftlich bestätigt.
Zahlung
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 20
%, maximal aber 260,00 Euro pro Person, zu leisten.
Die Anzahlung ist sofort, der Restbetrag drei Wochen
vor Reisebeginn fällig. Die Unterlagen werden dem
Kunden nach Eingang seiner Zahlung zugesandt oder auf
Wunsch gegen Zahlung im Reisebüro ausgehändigt.
Sollte die Zahlung bis 10 Tage vor Reiseantritt nicht
vorliegen, ist das Reisebüro berechtigt, die Unterlagen
per Nachnahme zuzusenden.
Für
Linienflüge, bei denen die Tickets sofort ausgestellt
werden müssen, ist der Flugpreis sofort fällig.
Die Linienflugtickets werden nach Zahlungseingang unverzüglich
per Einschreiben zugesandt. Die hierfür anfallenden
Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Wichtig:
Auch die für Überweisungen aus dem Ausland
anfallenden Bankgebühren (eigene, wie fremde) gehen
zu Lasten des Kunden. Uns belastete Gebühren werden
nachberechnet.
Leistungen und Preisänderungen
Für Umfang und Art der gegenseitigen Leistungen
gelten ausschließlich die Beschreibungen und Abbildungen
des Prospektes, sowie die Preise der beiliegenden Preisliste,
die für den Reisezeitraum gültig sind.
Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden
Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag
zurücktreten. Die dadurch verursachte Entschädigung
wird pauschaliert und beträgt je angemeldetem Teilnehmer:
bis
30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, mindestens
jedoch 30 €
29
bis 15 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
14
bis 8 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
7 bis
1 Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
Bei Nichterscheinen und Stornierung am Reisetag wird
der volle Reisepreis erhoben. Kurzfristangebote und
Linienflüge unterliegen gesonderten Storno- und
Umbuchungsbedingungen und werden entsprechend den jeweiligen
Tarifbedingungen abgerechnet.
Dem
Reisenden bleibt unbenommen, den Nachweis zu führen,
daß kein oder ein erheblich geringerer Schaden
entstanden ist.
Für
Umbuchungen werden die gleichen Gebühren wie für
Stornierungen berechnet. Dies gilt nicht bei Umbuchungs-
wünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Es wird versucht eine möglichst kostengünstige
Lösung zu finden.
Leistungsstörungen durch höhere Gewalt
Beide Vertragsparteien können den Vertrag kündigen,
wenn die Durchführung der Reise durch höhere
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt
wird und das bei Vertragsabschluß nicht voraussehbar
war. Dasselbe Recht gilt im Falle von Streik und/oder
Aussperrung, soweit der Veranstalter das nicht zu vertreten
hat.
Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für gewissenhafte
Reisevorbereitungen, sorgfältige Auswahl und Überwachung,
Richtigkeit der Leistungsbe- schreibung und ordnungsgemäße
Erbringung der vereinbarten Reiseleistung.
Eine
Haftung unsererseits bleibt ausgeschlossen im Falle
der Beeinträchtigung oder des Ausfalls der Reise
durch höhere Gewalt und sonstige, von uns nicht
zu vertretende Umstände. Die hierbei entstehenden
Kosten gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für
Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a)
soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Wir
haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z.B. Ausflüge, Mietwagen usw.) und die
in den Reisebeschreibungen ausdrücklich als Fremdleistung
gekennzeichnet sind.
Wir
haften nicht für Reisen anderer Veranstalter, die
Reisen in eigenem Namen und für eigene Rechnung
veranstalten. Für diese Angebote sind wir nur vermittelndes
Reisebüro. Es haftet jeweils der Veranstalter der
Reisen gemäß seinen Reisebedingungen, die
entweder im Prospekt abgedruckt sind oder bei uns zur
Verfügung stehen.
Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Beanstandungen
sind unverzüglich der von uns unabhängigen
örtlichen Kontaktperson bekanntzugeben. Diese Person
ist ausdrücklich beauftragt, für die Behebung
der beanstandeten Mängel zu sorgen. Sie ist jedoch
nicht befugt, für den Veranstalter irgendeine rechtsverbindliche
Erklärung abzugeben und ist nicht dessen Erfüllungsgehilfe.
Besonders wichtig:
Unverzüglich dem Veranstalter bekannt
gemachte Beanstandungen werden von diesem im Interesse
einer vertragsrichtigen Regelung sofort bearbeitet.
Falls
eine Beanstandung nicht zum frühestmöglichen
Zeitpunkt dem Veranstalter mitgeteilt wird und ihm dadurch
die Möglichkeit einer Schadens- und Mängelbeseitigung
ganz oder teilweise genommen wird, kann der Veranstalter
bei schuldhafter Unterlassung der Anzeige eine Haftung
ausschließen.
Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun,
um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Kommt
der Reisende durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen
nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht
zu.
Rückbestätigung im Ausland
Der Passagier muß sich den Rückflug im Ausland
frühestens drei Werktage, spätestens einen
Werktag vor dem ausgedruckten Rückflugtag rückbestätigen
lassen. Ausdrücklich wird auf die Möglichkeit
hingewiesen, daß die Flugzeiten bei Charter- wie
auch bei Linien- und Sonderflügen nachträglich
geändert werden können. Versäumt der
Passagier den Rückflugtermin mangels ordnungsgemäßer
Rückbestätigung, so ist die Leistung ersatzlos
verfallen.
Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum
schriftlich bei ELKE JANKE REISEN GmbH, Klaustaler
Str. 5, 13187 Berlin geltend zu machen. Alle Ansprüche
auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder
Tötung des Reisenden verjähren in drei Jahren.
Versicherungen
Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluß
einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese
muß zusammen mit der Buchung, spätestens
aber innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung,
abgeschlossen werden. Die Versicherung wird mit der
Anzahlung in Rechnung gestellt.
Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Reiseveranstalters.
Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand
Offenbach/Main vereinbart.
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| Elke Janke
Reisen GmbH |
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EU
Ust.-ID: DE160593571
Klaustaler Straße 5
D-13187 Berlin
Germany |
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| TEL |
0049 30
- 474 39 97 |
| FAX |
0049 30
- 474 39 96 |
e-mail: la-palma@janke-reisen.de
www.janke-reisen.de |
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